Was das BFSG regelt
Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Für Websites und Apps heißt das: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, nach den Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den WCAG 2.1 auf Stufe AA orientiert.
Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Termine buchen, sowie Online-Banking, Telekommunikation, Personenverkehr und E-Books.
Wer betroffen ist
Grob gesagt: Wer Verbrauchern online etwas verkauft, bucht oder vertraglich anbietet, muss barrierefrei sein. Das betrifft Online-Shops, Hotels mit Online-Buchung, Praxen mit Online-Terminvergabe, Anbieter von Kursen mit Online-Anmeldung und viele Dienstleister mit Online-Vertragsabschluss.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht unter das Gesetz. Trotzdem gilt: Wer wächst, wächst irgendwann hinein, und barrierefreie Websites sind auch ohne Pflicht besser.
Bei Verstößen können Marktüberwachungsbehörden Anpassungen verlangen, Angebote untersagen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber.
Was barrierefrei konkret bedeutet
Barrierefreiheit folgt vier Prinzipien der WCAG. Für eine typische Unternehmenswebsite heißt das praktisch:
- Wahrnehmbar: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Text), Untertitel für Videos, Inhalte nicht nur über Farbe vermittelt.
- Bedienbar: Alles per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Zeitlimits ohne Verlängerung, keine blinkenden Elemente, klare Seitentitel und Überschriften.
- Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, Formulare mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
- Robust: Sauberer HTML-Code, der mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien funktioniert.
Die häufigsten Barrieren
- Zu schwache Kontraste, etwa hellgrauer Text auf weißem Grund.
- Bilder ohne Alternativtext, besonders bei Buttons und Links als Bild.
- Formulare ohne zugeordnete Beschriftungen, Fehlermeldungen nur in Rot.
- Menüs und Slider, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
- PDFs als Hauptinhalt, die nicht barrierefrei aufbereitet sind.
- Fehlende oder falsche Überschriftenstruktur.
- Cookie-Banner, die sich mit Screenreader nicht schließen lassen.
So gehst du vor
Prüfen, ob das Gesetz für dich gilt
Welche Funktionen bietet deine Website Verbrauchern? Wie groß ist dein Unternehmen? Im Zweifel lohnt eine kurze Einschätzung durch eine Agentur, die das Thema kennt, oder durch einen Anwalt.
Audit durchführen
Automatisierte Tools wie Lighthouse oder axe finden etwa ein Drittel der Probleme. Der Rest braucht manuelle Prüfung: Tastaturbedienung, Screenreader, Formulare, Lesbarkeit. Ein Accessibility Audit liefert eine priorisierte Liste nach Schwere und Aufwand.
Priorisiert umsetzen
Zuerst alles, was Nutzer komplett blockiert: Tastaturfallen, unbedienbare Formulare, fehlende Alternativtexte bei wichtigen Elementen. Dann Kontraste, Struktur und Feinheiten. Bei einer modernen, sauber gebauten Website ist das oft überschaubar, bei alten Systemen mit vielen Plugins kann ein Relaunch günstiger sein.
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Betroffene Unternehmen müssen in ihren AGB oder auf der Website erklären, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Diese Erklärung sollte ehrlich sein und auch bekannte Einschränkungen nennen.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Barrierefreie Websites sind für alle besser: Sie laden schneller, sind klarer strukturiert, funktionieren auf dem Smartphone besser und werden von Google besser verstanden, denn vieles, was Screenreadern hilft, hilft auch Suchmaschinen. Dazu kommt ein Markt, den viele übersehen: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Behinderung, und mit dem Alter steigt der Anteil derer, die größere Schrift, klare Kontraste und einfache Bedienung brauchen.
Fazit
Das BFSG ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zu handeln. Prüfe, ob du betroffen bist, lass die Website auditieren und setze die kritischen Punkte zuerst um. Wer neu baut, sollte Barrierefreiheit von Anfang an einplanen. Das kostet dann fast nichts extra und erspart später viel.